Innovative Produkte und Dienstleistungen sind für den Erfolg der deutschen Wirtschaft sehr wichtig. Innovationen müssen veröffentlicht werden und so die Märkte erschließen können.

Ein darauf ausgerichtetes Förderprogramm fördert 

  • öffentliche Forschung und Unternehmen bei der Patentierung und Verwertung ihrer Ideen
  • und unterstützt innovative (Forschungs-) Projekte für die Normung.

 

Patentförderung und Verwertung

Wer wird gefördert?  

  • Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen sowie
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Patentanmeldung und der Verwertung des Patents

Was wird gefördert?

  • Bei Hochschulen / öffentliche Forschung (Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung): die effiziente Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, sowie anderen öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen und Unternehmen, indem neueste, schutzrechtlich gesicherte wissenschaftlich-technische Erkenntnisse schnellstmöglich in geeignete Unternehmen transferiert werden. Durch frühen und schnellen Informationsaustausch können Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam erfolgreiche Innovationen sowie Strategien für den Markt entwickeln und verwerten.
  • Bei Unternehmen: kleine und mittlere Unternehmen bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch Patente und Gebrauchsmuster: Das erleichtert ihnen den Zugang zum Thema “Schutzrechte”.

 

Gegenstand der Förderung

Der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis hin zur Verwertung. Die Förderung ist dabei in sechs Leistungspakete (LP) unterteilt:

[1] Die Angabe der maximalen Zuwendungssummen entspricht einer Förderung von bis zu 50%.

Im Rahmen von “Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung” werden die LP 1 – 3 und 5 – 6 in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt, das LP 4 in Form einer Anteilsfinanzierung (max. 35% der förderfähigen Ausgaben). Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Im Rahmen von “Unternehmen” wird die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährte Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt, deren Grundlage die zuwendungsfähigen Ausgaben sind. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben beträgt 50% der Ausgaben, maximal jedoch 33.150 Euro. Die Projektlaufzeit umfasst maximal 24 Monate. Der maximale Zuschuss beträgt somit 16.575 Euro.

Quelle: BMWI, Wipano

 

Begleitung durch die Buse GmbH



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