Investitionsförderungen für KMU & Konzerne
- 1. November 2016
- Veröffentlicht durch: ADVA Admin
- Kategorie: Fördermittel-Spezial
Keine Kommentare
Voraussetzungen:
- Gewerbliche Unternehmen in Deutschland
- Investitionsvorhaben in ausgewiesener Förderregion
- eher strukturschwache Region, z.B. neue Bundesländer
- kann schnell abgeglichen werden
- Auf- bzw. Ausbau einer Betriebsstätte
- Investition in aktivierbares Anlagevermögen
- Schaffung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen
- überregionale Umsätze (50% der Umsätze in > 50km Umkreis)
- Zugehörigkeit zu ausgewählten Branchen
- kann schnell abgeglichen werden
Ansätze:
- Investitionszuschüsse der Länder für ausgewählte Förderregionen
- für aktiviertes Anlagevermögen, Gebäude, Einrichtung, Software etc.
- Förderquote richtet sich nach Fördergebiet und Unternehmensgröße
- Höhe der förderfähigen Kosten abhängig von der Anzahl durch diese Maßnahme neu geschaffener bzw. gesicherter Arbeitsplätze
Antragstellung
Die Buse GmbH übernimmt die Antragstellung für Sie rein erfolgsabhängig (12,5% vom nicht rückzahlbaren Zuschuss).