Interview mit Prof. Buse zum Förderprogramm “ZIM”

Esslingen, 25.06.2016

News Redaktion: Herr Buse, welchen Stellenwert hat das wohl zentralste Förderprogramm für klein- und mittelständische Unternehmen in Ihrem beruflichen Alltag?

Buse: Wir begleiten ja bekanntlich über 700 Unternehmen dabei, Förderungen im In- und Ausland zu akquirieren. Darunter sind eine ganze Reihe von klein- und mittelständischen Unternehmen. Viele interessieren sich für einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bei der Bewältigung ihrer Forschungs- und Entwicklungsleistungen. Hier spielt dann das “Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)” ein große Rolle.

News Redaktion: Wenn soll das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ansprechen?

Buse: Unterstützt werden kleine- und mittelständische Unternehmen (sog. KMUs gemäß KMU-Definition der EU und Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter und unter 50 Mio. EUR Jahresumsatz) einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe. Dabei gibt es keine thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen.

News Redaktion: Und was wird gefördert?

Buse: Im Mittelpunkt stehen Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) einzelbetrieblich, mit zwei weiteren Unternehmen zusammen oder mit einem weiteren Unternehmen und einer Forschungseinrichtung. Darüber hinaus werden auch innovative Kooperationsnetzwerke mit mindestens 6 Unternehmen gefördert. Spannend für viele klein- und mittelständische Unternehmen ist dabei, dass auch Leistungen (Innovationsberatungsdienste sowie innovationsunterstützende Dienstleistungen) zur Markteinführung gefördert werden.

News Redaktion: Wann macht es für den einzelnen Unternehmer Sinn, eine ZIM-Förderung zu beantragen?

Buse: Eine der wichtigsten Kriterien ist die sog. wirtschaftliche Notwendigkeit, d. h. dass das Vorhaben ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnte. Außerdem muss dass Vorhaben unter anderem mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sein. Wichtig ist wie immer auch die rechtzeitige Beantragung. Wir empfehlen unseren Kunden grundsätzlich alle Vorhaben, die in den kommenden 6 bis 9 Monaten starten auf Fördermöglichkeiten hin untersuchen zu lassen. Bei uns geschieht dies unverbindlich und kostenfrei.

News Redaktion: Herr Buse, nun einmal konkret: Welche Förderhöhen sind denn möglich?

Buse: Wir arbeiten mit unseren Kunden grundsätzlich auf einer vernünftigen Erwartungsbasis zusammen. Das bedeutet, dass jeder unserer Kunden sich darüber im Klaren ist, dass Fördermittel vom Zuwendungsgeber und nicht von uns zugewendet werden. Wir können das richtige Projekt und das richtige Programm identifizieren und dann den Antrag am Ende so gut wie möglich stellen. Wichtig ist uns auch stets den Antrag ohne “Schönfärberei” zu formulieren. So gewinnt man vielleicht einmal eine Förderung nicht, ist aber regelmäßig auf der sicheren Seite. Nun aber zu Ihrer Frage konkret:

  • bei Forschungs- und Entwicklungs-Projekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße, Standort und Art des Vorhabens zwischen 25% und 50% der zuwendungsfähigen Kosten von max. 380.000 EUR je Projekt eines Unternehmens.
  • Bei Leistungen zur Markteinführung: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 50.000 EUR pro ZIM-gefördertem Forschungs- und Entwicklungs-Projekt.

News Redaktion: Herr Buse, herzlichen Dank für das Interview.



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